Das (die) vorliegende(n) Programm(e) ("Software") wird Ihnen von CLARIS nur zum Gebrauch als Lizenznehmer überlassen und nicht verkauft, wobei ihr Gebrauch nach den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages beschränkt ist und CLARIS sich alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich übertragen werden, vorbehält. Die Diskette, auf die die Software übertragen wurde, gehört Ihnen; CLARIS ist jedoch Eigentümer aller Kopien der Software selbst.
1. Lizenz. Diese Lizenz erlaubt Ihnen:
(a) die Benutzung der Software nur auf einem Computer. Wird die Software auf einer Platte installiert und von mehreren Systemen genutzt, muß eine zusätzliche Lizenz von CLARIS für jedes System vergeben werden. CLARIS übernimmt keine Garantie dafür, das die Software in einer Mehrplatzumgebung ordnungsgemäß arbeitet.
(b) eine Kopie der Software in maschinenlesbarer Form für Backup-Zwecke herzustellen. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und enthält vertrauliche und geschützte Informationen. Sie müssen auf allen Kopien alle Urheberrechtshinweise und andere auf die Vertraulichkeit und sonstige Schutzrechte deutende Hinweise, die auf der Originalkopie der CLARIS-Software enthalten sind, anbringen.
(c) die Software und alle Rechte nach dieser Lizenz an einen Dritten zusammen mit einer Kopie dieses Vertrages zu übertragen, vorausgesetzt, Sie machen CLARIS schriftliche Mitteilung von der Übertragung, und der Dritte liest diesen Vertrag und verpflichtet sich, die Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten.
2. Beschränkungen. Sie dürfen Kopien der Software nicht an andere verkaufen, vertreiben oder übertragen oder die Software elektronisch von einem Computer auf einen anderen über ein Netz übertragen. Die Software enthält Betriebsgeheimnisse, und zu deren Schutz dürfen Sie diese nicht decompilieren und rückassemblieren oder auf andere Weise in allgemein lesbare Form umwandeln. SIE DÜRFEN VON DER SOFTWARE ABGELEITETE PRODUKTE NICHT ÄNDERN, ANPASSEN, ÜBERSETZEN, MIETEN ODER VERMIETEN, VERLEIHEN, WIEDERVERKAUFEN, VERTREIBEN ODER HERSTELLEN.
3. Dauer. Diese Lizenz gilt bis zu ihrer Beendigung. Sie endet unverzüglich, ohne daß es einer Kündigung von CLARIS bedarf, wenn Sie eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages nicht einhalten. Bei Beendigung haben Sie die Software, sowie alle Kopien davon, zu vernichten. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, daß Sie die Software, einschließlich aller Kopien davon, vernichten.
4. Exportbeschränkungen. Sie sind damit einverstanden und sichern zu, daß weder die Software noch eines der unmittelbaren Ergebnisse ihrer Verwendung unmittelbar oder mittelbar in irgendein Land, welches den Beschränkungen des United States Export Administration Act sowie dessen Ausführungsvorschriften unterliegt, gegenwärtig oder zukünftig versandt, verbracht oder reexportiert oder für Zwecke gebraucht wird, die den vorgenannten Vorschriften entgegenstehen.
5. Garantie und Haftungsbeschränkungen. JEDWEDE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE WEGEN EVENTUELLER MÄNGEL AN DER CLARIS-SOFTWARE SIND, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, AUSGESCHLOSSEN. DIE VOLLSTÄNDIGEN GARANTIEBESTIMMUNGEN BEFINDEN SICH IM BENUTZERHANDBUCH. CLARIS, DER DISTRIBUTOR VON CLARIS, SOWIE DEREN REPRÄSENTANTEN UND MITARBEITER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR ETWAIGE DIREKTE, INDIREKT VERURSACHTE ODER GEFOLGTE SCHÄDEN (Z.B. GEWINNEINBUSSEN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG ODER VERLUSTE VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN), DIE AUFGRUND DER VERWENDUNG ODER DER NICHTANWENDBARKEIT DER SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN DOKUMENTATION ENTSTEHEN, SELBST WENN CLARIS ODER EINER DER AUTORISIERTEN HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Im Fall einer berechtigten Mängelrüge kann CLARIS nach eigener Wahl die Software ersetzen oder den Kaufpreis erstatten, wenn die mangelhafte Software mit dem Kaufnachweis an CLARIS oder einen Vertragshändler von CLARIS eingesandt wird.
7. Sonstiges. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Er enthält sämtliche Vereinbarungen, welche die Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes getroffen haben, und ersetzt alle vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Abreden. Dieser Lizenzvertrag bleibt im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Erfolg möglichst nahe kommen.